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1435 (k. kwietnia lub pocz. maja) [Wrocław].

Biskup Konrad IV. Starszy pisze do kapituły katedralnej w spornej sprawie dotyczącej rozbiórki zamku w Otmuchowie.

— Wir verstehen nicht, was Ihr damit meinet, da Ihr schreibet: wenn wirs nicht weiter etc.Por. dok. nr 209 Wenn Ihr es nun weiter bringen könet, wofür würdet Ihr uns denn halten, oder was solten wir sein? Weiter auf die Worte: das Haus ist Euer Gnaden, etc. ist unsre Meinung diese. Ihr wisset wol, was uns, seit wir Bischof geworden, je vor Sachen angetreten haben, die da unsre Kirche, unser Land und Noth angelangt haben, dass wir solche ohne unsers Kapitels Rath, unsere Mannschaft und Städte, die uns dazu gegeben earen, nie allein vorgenommen haben. Besonders die Sache wegen der Lösung der PossadkenMiejsce umocnione [des Schlosses OtmuchauOtmuchów], darum wir mit andern Fürsten, andern Landen und Städten mancherlei Handlunge, Teidinge und Beredunge gehabt, da wir euch nie aussen gelassen. Dass etliche Fürsten und sonderlich die von BreslauWrocław keine Hülfe zu der Lösung thun wolten, ihnen würde denn gelobet, die Possadken zu brechen, dis ist in unserm Abwesen geschehen, da wir bei unserm gnädigen Herrn dem römischen Könige, jetzt Kaiser, gewesen. Dass ihr Herren vom Thume mit denen von Breslau, eure Vogte und euer Volk und Soldener gesandt habet und den PatzkauernPaczkowianie befohlen, dass sie den BreslauernWrocławianie der Stadt Schlüssel geben und überantworten solten, dass sie damit thun möchten und brechen, wie sie wolten, darum hat der Kaiser nie gefragt. Desgleichen ist JauernikJavornik (pol.: Jawornik, niem.: Jauernig) w Rep. Czeskiej ohne des Kaisers Wissen, mit eurem Willen gebrochen worden, das da wohl dem Lande an der Grenze nüzlicher war, denn Otmuchau je gewesen ist, und selbst CzeginhalsGłuchołazy ist gebrochen; ingleichen GrotkauGrodków, ungefragt und ohne Wissen des Kaisers; das doch sein Lehn ist als ein Fürstenthum, eines Königes und der Krone zu Böhmen: und wir ihm auch als Bischof zu Breslau von keinem andern Schlosse noch Lande, nach unserer Brüder des Kapitels Unterweisung gehuldigt haben. Da nun die Herren vom Kapitel, oder etliche aus ihnen solche Briefe von unserm gnädigen Herrn, dem Kaiser, uns zum Unglimpf und Ungnaden und zu Schwächung der alten Freiheit unsrer Kirche ausgebracht haben; so ist uns gar schwer diesen Unglimpf und Ungnade vom Kaiser zu tragen und zu leiden, und ist unsrer Ehre Nothdurft uns gegen ihn mit unsern Briefen und Boten zu verantworten, und Seinen Gnaden sagen und schreiben lassen, dass die Zeit, als Er in Schlesien gewesen, uns die Eltesten des Kapitels nicht anders geraten und geheissen, denn von Grotkau allein ihm zu huldigen; indem alle andre Güter der Kirche von der Kirchen Aussazzung an frei an dieselbe kommen sind. Darauf schreibt Seine Gnaden unserm Kapitel, dass sie uns heissen und raten, und uns des gegen den Papst verantworten. So wollen wir Seinen Gnaden sehr gern davon huldigen und für einen Herrn haben, als von andern Landen, und Seine Gnade bitten, keinen Verdacht auf uns zu werfen, und wollen auch unsre Freunde und die Stadt Breslau, wie auch andre unseres Herrn des Kaisers Lande und gute Gesellen, und wen wir sonst vermögen, ersuchen und zu Hülfe nemen, an ihn zugleich mit uns zu schreiben, oder mit uns zu reiten, und uns in unsrer Verantwortung beizustehen gegen das Schreiben, welches auf uns gedichtet ist, damit man uns bei unserm Herrn dem Kaiser in Ungnade gebracht hat, als wenn wir Ihm sein Lehn solten verschwiegen oder vorgehalten haben.
Ferner ist es in unsern Abwesen geschehen, dass die Fürsten, Lande und Städte, wie auch die unsern geistlich und weltlich zu rathe geworden, dass man die Possadken für eine Summe Geldes, um mancherlei Morde, Brande, Raube und Schaden willen, aus der Feinde Hände bringen solte, als sie die in ihrer Macht und Besizzung hatten. Es wurde auch bewilligt, ihnen das Geld zu geben unter der Bedingung, das Haus Otmuchau zu brechen, welches auch die unsern, geistlich und weltlich, in unsrer Abwesenheit gelobet haben. Darzu sich die unsern mit allen Gezeug geschickt hatten, das um Mauern zu brechen und Schloss zu fällen gehöret; weil die von Breslau, wie auch andre Lande und Städte kein Geld auszalen noch ausgeben wolten, es geschehe denn vorher solches Gelübde, wie es denn auch geschah, dass man die Schlösser brechen solte, welches zu beweisen ist. Hierauf sind mancherlei Teiding und Tage gehalten worden, seit wir zu lande gekommen, die keine Endschaft erreicht. Zulezt um Michaelis [29. września] 1434 wurden Fürsten, Mann und Städte zu rathe, und unser Kapitel mit, einen Tag mit den böhmischen Herren zu NachodNachod (czes.: Náchod, niem.: Nachod) w Rep. Czeskiej zu halten, ob man irgend einen Weg finden möchte, wie man die Possadken aus der schweren Feinde Hände bringen möchte. Wir wurden von Fürsten, Mann und Städten ersucht, uns der Mühe zu unterwinden und hinzureiten. Dies taten wir gern und willig, und wagten mit grosser Ebinteuer und Besorgung, Kosten und Zerung, unser Leib und Gut. Es sind, wie bekannt, die von Fürsten, Landen und Städten dazu Gekornen, wie auch die vom Kapitel mit gezogen, ohne deren Rath wir nichts getan haben. Bei diesen Unterhandlungen und auch hernach wurde Abrede getroffen, dass der Zpraucze Herr AlessRegent (zpráwči) Czech, Alexius von Riesenburg mit seinen Räten nach Schlesien kommen sollte. Zu der Zeit hatten Fürsten, Land und Städte NimptschNiemcza berannt. Er wolte daher nicht eher herein kommen, als bis man von Nimptsch abgezogen und das Feld geräumt. Als nun dies erfolgte und der Zpraucze ins Land kam, haben wir in der Unterhandlung, ohne der Fürsten, Lande, Städte und des Kapitels Rath, Wissen und Willen nicht geschlossen. Da denn die Fürsten und die von Breslau sich in kwine Hülfe zu der Lösung des Schlosses geben wolten, man gelobte ihnen denn, Otmuchau und Nimptsch zu brechen. Und besonders da Hayn von Czirne Bedrzichen gefangen hatte, als man vor Nimptsch lag, wurden wir von Fürsten, Landen und Städten besandt, in das Heer zu kommen und mit Hayn zu teidingen, dass er Bedrzichen zu uns brächte, zu Lösund der Schlösser. Wir zogen hin und mit uns etliche Eltesten vom Kapitel; da sich denn die von Breslau in keine Unterhandlung einlassen wolten, wenn man ihnen nicht gelobte, Nimptsch und Otmuchau zu brechen; als man die Possadken einnemen und das Geld auszalen solte, dabei Herzog Ludwig der alte, Herzog Bernhard, Herzog Ludwig der junge, Mann und Städte gewesen, und auch wir mit etlichen Eltesten aus dem Kapitel, namentlich Herr Otto Bees und Herr Lichtenberg, die mit solcher Macht nebst uns ausgesandt waren, was wir mir der Kirchen Mann und Städten für das beste erkennten und einig würden, wäre auch des Kapitels Wille; da wolten die Fürsten, und die von Breslau keine Sache enden, noch kein Geld auszalen; wir gelobten ihnen denn, das Schloss Otmuchau zu brechen. Da wir das merkten, namen wir die unsern vom Kapitel, und unsere Eltesten, Mann und Stadt zu rathe. Diese gingen und besprachen sich ohne uns und uns ganze Volwort und Macht, den Fürsten und den von Breslau zu geloben, das Schloss Otmuchau zu brechen. Hätten wir ihnen das nicht zugrsagt, so wären die Sachen wieder zurückgegangen und die Feinde in unserm Lande geblieben und hätten das bis auf den heutigen Tag beschädiget; das wol zu beweisen ist. Und so manen uns auch die Fürsten und Breslauer um solche Gelübde. Weiter schreibet ihr: was wir zu Rathe würden, das solte wider euch nicht sein. Nun möget ihr wol selbst aus den oben geschriebnen erkennen, das wir nichts ohne Rath und Wissen des Kapitels, Mann und Städte gethan haben. Wir waren also nach den vorigen Beschlüssungen und Gelübden berechtigt, von euch Beistand und Hülfe zu erwarten. Allein man hat jetzt eine Verbittung von unserm gnädigen Herrn dem Kaiser geschickt, das Schloss nicht zu brechen, weil es sein Lehn sei; welches man doch aufs möglichste hätte widerraten sollen, da hierinn die Kirche von Alters frei ist bis auf diese Zeit, nach alten Rechten und Besizzungen. Ferner habt ihr Kapitel, Mann und Städte mit uns im Ernst geredet, dass wir das Haus [Schloss Otmuchau] halten solten, ihr wollet uns bis dreihundert Mark dazu geben. Hierauf ist unsere Antwort gewesen, und ist es noch: dass wir es mit dem Gelde, oder sonst mit den Landrenten nicht halten können, weil es ein kostbares Haus, und keinem Lande zum Kriege gelegen ist, ausser der Stadt NeisseNysa allein, die der Kirchen, uns und dem Kapitel getreu, fest und beiständig von Anfang des Krieges gewesen, und deren Bürger sich als fromme, biderbe Leute gehalten. Es ist daher auch jetzt noch unsre Meinung, dass wir es nicht halten können, so gern wir es auch wolten, aus folgenden Ursachen. Es ist landkundig, wie ihr selbst wol wissr, dass die Lande so von den Feinden verderbet und verwüstet sind, dass wir hier aus dem Lande nichts zu erheben haben. Denn Mann und Städte nennen die Gedinge um der Lösung willen, die sie doch kaum mit Noth aufbringen können. Sollen wir unsere Zinse nemen, welche die Leute nicht zu entrichten im Stande sind? als ihr das wol selbst erkennet. Ihr wisset, dass zu des Hauses Besazzung viel Leute gehören und grosse Kost dass das Haus nicht bewonet noch bespeiset ist, welches ohne grosse Summe Geldes nicht geschehen kann, das wir es nicht gleich so bewaren, noch bespeisen können, wie die Kezzer taten, mit grossem Volk, Raub und Brande aus ganz Schlesien, das uns nicht füget, auch hoffen wir, ihr werdet uns solches nicht raten. Dem Pelkan ist der KaldensteinZamek Kaltenštejn w Rep. Czeskiej mit viel Gütern versetzt, die nach Otmuchau zum Schlosse gehören sollen, als PatzkauPaczków, WeidenauVidnava w Rep. Czeskiej, und was gen Jauernik gehört hat, viel Dörfer, Vorwerke und Güter mit des Kapitels wissen. Ingleichen sind mit eben des Kapitels wissen der Stadt Neisse alle Mülen, alle Genüsse und Renten, die in der Stadt und um die Stadt gefallen, vesezt, nebst viel Zehnden und Dörfern auf dem Lande mit genissen, das da vormals Otmuchau geholfen hat. Zu Grotkau komt wenig ein, das auch der Hauptmann wol sagen und berichten wird. Was die Hoferichterei zu Breslau betrift, so ist ein Teil der Renten zu des alten Herrn Zeiten und ein Teil auch zu unsern mit des Kapitels wissen versezt, das von den wenig übrigen nicht einmal der Hof erhalten werden kann. VyazdUjazd ist dem Herzog Bernhard versezt mit des Kapitels wissen, wegen der Gefangenen, welche die Kezzer vor der Neisse fingen, und wegen Dirske Rorau, der gestorben ist; und seinem Bruder noch zwei hundert und vierzig Mark bezalen soll. PreichauPrzychowa w pow. Lubin ist mit des Kaoitels wissen dem Falkinhain versezt. Ferner haben wir dem Anton die Hoferichterei zu LignizLegnica auf vier Jahr eingegeben, wie das die Süneleute geteidingt haben, wegen Schuld, die er für uns zu RomRzym bezalet hat pro taxa ecclesiae, und für das Geld, welches er uns gelehnt, damit wir BraunauBrumov (niem.: Braunau) w Rep. Czeskiej gehalten haben, unserer Kirchen Lande zu Schuz und anddere Landen und Städten zu Hülfe und willen. Zu SchweidnitzŚwidnica ist wenig zu erheben. Also dass wir nicht wissen, wovon das Haus zu erhalten, zu bespeisen, zu beweren und zu bemannen ist; besonders da es jetzt weiter gemacht worden, und wenigstens hundert Personen zur Besazzung, ohne unser Hofgesinde gehören.
Ueberschlaget nun, was das kostet, und unterweiset uns, wovon wir es nehmen sollen; da die Lande also verderbet, verwüstet und versezt sein. Werdet endlich zu rathe, dass wir der Gelübde entnommen werden, die wir mit euerem Rathe und Wissen, den Fürsten, Landen und Städten gethan haben.